vater werden

 

Vater werden – Vater sein: Ehe, Familie, nicht eheliche Kinder im Grundgesetz.

 

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Zum natürlichen Recht der Eltern zählen die Pflege und Erziehung der Kinder. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist auch verankert, dass jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft hat und den unehelichen Kindern die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen sind, wie den ehelichen. Familienrechtlich gesehen hat jedes Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, ebenso ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Dieses Umgangsrecht kann jedoch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Weiters haben Großeltern, Geschwister, als enge Bezugspersonen, die tatsächliche Verantwortung für das Kind tragen oder getragen haben (wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat), ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Nun ist Vater bekannter weise nicht so schwer, doch Vater sein wiederum ein anderes Kapitel, vor allem wenn es das Baby nicht mehr nur schnuckelig und zuckersüß in der Wiege liegt oder Bauchtrage festgeschnallt ist, denn zum Großwerden zählen nicht nur die täglichen zusätzlichen Aufgaben, sondern auch das Unterhalts- und Erbrecht, was von so manchem verliebten und begeisterten Elternteil zuerst im wenig zukunftsträchtigen Weitblick unbeachtet bleibt und sich dann nicht mehr nur auf die Eheleute oder Elternteile beschränkt, sondern auch Großeltern, Onkeln, Tanten und in besonders exotischen Fällen kinderlose Familienmitglieder, die plötzlich von großer Relevanz sein können für genau diesen Erdenbürger.