in der natur

 

Körperliches Vergnügen in Natur und Freizeit?

 

Sie lieben die Schönheit der Natur und was die Welt sonst noch alles Wunderbare zu bieten hat, können sich nichts Schöneres vorstellen, als diese traumhaften Sonnenuntergang-Momente, die besondere Stimmung an Flughäfen oder Bahnhöfen, welche von Kommen und Gehen, Sehnsucht und Wiedersehensfreude, geschäftigem Treiben, Business-Anzügen und kraftvollen Maschinen und Motoren überladen ist, oder den laserbelichteten und beat-beschallten Diskobesuch, der Sie längst durch den tanzenden Rhythmus in Stimmung gebracht hat, in „intimer“ Zweisamkeit mitten in der Menge anderer Sonnenanbeter, Reisender, Tanzender mit Ihrem Freund/Ihrer Freundin, Lebensgefährten/Lebensgefährtin, einer neuen Bekanntschaft oder ihrem langjährigen Ehemann/-frau zu genießen? Nun ist könnte es sein, dass dies von anderen als störend empfunden wird und ist auch per Gesetzbuch nur eingeschränkt möglich, denn hier heißt es: Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Auch wer sich im Freien seinem Harndrang hingibt und die Parkanlage oder den nächsten Baumstamm damit beglückt, fängt sich eine Strafe von € 35 bis 150 ein. Somit tun Sie gut, Ihrem Nachwuchs dies gleich gar nicht – meist aus Bequemlichkeit – anzulernen, sondern klarzustellen (wenn es denn schon mal aus Dringlichkeitsgründen sein muss), dass dies für andere Leute anstößig und nicht besonders hygienisch ist. Berühmtes Negativ-Vorbild in solcher Sache: Prinz Ernst August von Hannover. Der Adelige erleichterte sich auf der Expo 2000 in aller Öffentlichkeit, was zu Bußgeldbescheid und politischen Verwicklungen führte.