jugendschutz

 

Tatort oder doch lieber eine amerikanische Krimiserie?

 

Sie genießen den lauen Sommerabend bei offener Terrassentür und einem netten Drink im Kreis Ihrer Lieben, haben sich gemütlich auf der Couch niedergelassen und zappen durchs Televisions-programm. Wenn Sie sich nun nicht sofort übergeben müssen, weil Sie schon durch jahrzehntelangen Serien- oder Blockbuster-Konsum über eine abgehärtete Seele verfügen, Ihr Nachwuchs geht bestimmt mit keinem guten Gefühl zu Bett, angesichts des einen oder anderen aufgefangenen Flimmerbildes, welches Mord (auch rituelles Hinschlachten, wie in so mancher Psycho-Albtraum-Thriller-Serie verherrlicht wird), Totschlag, Entführung, Folter und Massen-Gemetzel mitten ins Wohnzimmer bringt. So schön könnte das Leben sein, wäre es unbeeinflusst von verfilmten und ausgestrahlten Drehbüchern mit Handlungen, die in den Köpfen krimi- und gewaltsüchtiger Autoren entstehen und von Produzenten und TV-Sendern zum Leben erweckt werden. Darin findet man detailgenau Anleitungen zu Entführung, Drogenkonsum, Raub, Wirtschaftsbetrug und Mord. Falls Sie selbst nicht widerstehen können, sich dem Fern-Sehen hinzugeben, wo das Gehirn weniger Energie verbraucht, als im Schlaf, sind Sie doch dazu verpflichtet (JuSchG) Ihre Zöglinge davor zu schützen (und zwar bis zum 18. Lebensjahr), in den ungewollten visuellen Genuss gewaltverherrlichender Filme zu kommen.