kinderbetreuung

 

Umsorgt und gut aufgehoben fühlen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege?

 

Omis, Opis, Tanten, Taufpatin… alle sind berufstätig in unserer zivilisierten und modernen Welt. Für ein Kind besteht hier wenig Zugriff auf tatsächliches Umsorgt- und Geborgensein, wie man es vielleicht von früheren Großfamilien kennt, oder vereinzelt hin und wieder ein kleiner Glückspilz in den Genuss einen engen und beständigen, als auch zuverlässigen Zusammenhaltes innerhalb von Familien und Verwandtschaft, bzw. Wahlverwandtschaft kommt. So hat ein Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr (Beachte: das Elterngeld endet nach dem 12. bzw. bei Alleinerziehenden, dem 14. Lebensmonat des Kindes und beträgt ohnehin schon nur noch 67 bzw. 65 usw.  % des gewohnten Einkommens) bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. So ergibt sich von der Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes bis zum Kindergarteneintritt eine zweijährige Lücke in der Betreuung – wobei aus sozialpädagogischem Blickwinkel immer noch das dritte Lebensjahr als vorteilhaft für den Besuch und täglichen Verbleib in einer familienfremden Gemeinschaft empfohlen wird (diese Tatsache wird auch von Kind zu Kind verschieden erlebt- siehe jüngere Geschwisterkinder), was nun entweder mit zuhause bleiben und selbst für den Nachwuchs da zu sein, oder mit privater Kinderbetreuung, was natürlich hohe Kosten verursacht abzudecken ist. So gibt es etliche Dinge im Voraus zu bedenken und durchzuplanen, wie zB. in einem partnerschaftlichen Vorsorgemodell (wo beide zukünftigen Elternteile in gleichmäßigen – vom Einkommen abhängigen -  Beträgen auf ein Kinderbetreuungskonto einzahlen, welches dann dem betreuenden Elternteil, der gewillt ist in seiner Karriere zurückzustecken, zur Verfügung steht). Was schließlich auf dem Papier des Gesetzgebers vorteilhaft, sinnvoll und gönnerhaft aussieht, entpuppt sich in der Realität tatsächlich zu einer verzwickten und kostspieligen Angelegenheit, welche möglicherweise die große Freude an einer Familiengründung (was man auch mit einer kinderlosen Ehe schon getan hat), bzw. Zeugen von Nachwuchs durchaus trüben kann.