berufswahl

 

Freie Berufswahl oder doch lieber sicherer Vollzeitjob?

 

Zu den Grundrechten des Menschen in Deutschland (GG 1) gehört das Recht der freien Meinungsäußerung, Medienfreiheit, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift, Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Diese Rechte finden Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. In Artikel 12 des GG 1 findet sich auch die Berufsfreiheit. Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz, Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.