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Eltern haften für ihre Kinder?

 

Grundsätzlich haftet jeder selbst für den Schaden, den er anrichtet. Kinder und Jugendliche sind jedoch vom Gesetzgeber verständlicherweise besonders geschützt. Vor dem siebten Lebensjahr ist niemand selbst für schadhaftes Verhalten verantwortlich. Im Straßenverkehr liegt die Grenze bei zehn Jahren. In anderen Fällen gilt für Minderjährige zwischen sieben und achtzehn Jahren, dass sie für Schäden selbst aufkommen müssen, insofern es ihnen nicht an der nötigen Einsicht ihrer Verantwortlichkeit fehlt. Wer nun als Geschädigter schnell an Bares gelangen will, wird sich an die Eltern der Kinder halten wollen. Nun ist es aber so, dass jeder nur für eigenes Verhalten haftet. Jedoch sind Eltern verpflichtet, ihre minderjährigen Kinder zu beaufsichtigen – sie könnten also gegen die Aufsichtspflicht verstoßen haben, welches zum Einen die Kinder selbst vor Unheil bewahren, als auch Außenstehende davor, geschädigt zu werden. Missachten die Eltern diese Aufsichtspflicht, müssen sie für die Schäden aufkommen, die ihre Zöglinge angerichtet haben, jedoch nur, wenn den Eltern selbst ein Vorwurf gemacht werden kann. Nur zwei Drittel der deutschen Bundesbürger haben eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, welche sowohl Eltern als auch Sprösslinge (bis zum Ende ihrer Ausbildung) vor Schadenersatzforderungen bewahrt. Eine solche Versicherung springt nur ein, wenn die versicherten Personen auch tatsächlich haften, also kann es auch vorkommen, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzenbleiben. Hinweistafeln die behaupten „Eltern haften für ihre Kinder.“ – sind unzutreffend. Richtig wäre: „Eltern haften für ihre Aufsichtspflichtverletzung.“