EHE OHNE TRAUSCHEIN

 

Ehe ohne Trauschein: Ohne Netz und doppelten Boden.

 

An eine Hochzeit haben Sie noch nie gedacht, weil Sie Tradition einfach nicht interessiert oder Sie nicht € 5-10.000,- auslegen wollen, um ein hübsches Brautkleid/Anzug und Ringe zu erstehen und sich Verköstigung, Entertainment, Fotograf und den Weg ins Reisebüro ersparen wollen. Freiheit und Spontanität prägt Ihr Zusammenleben mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin und sie haben bisher keinen Gedanken daran verschwendet, ihren Lebensmenschen durch eine amtliche Verbindung (etwa € 50 Gebührenaufwand) abzusichern und dauerhaft an ihr Leben zu binden? Sie leben unter einem Dach, schaffen gemeinsam Einrichtung an, schließen Versicherungen ab, setzen Nachwuchs in die Welt? Fallen Sie dann bloß nicht aus allen Wolken, wenn Sie feststellen, dass vom Gesetz in entscheidenden Lebenslagen wie Fremde behandelt. Wundern Sie sich nicht, wenn Sie in einem medizinischen Notfall keinen Anspruch darauf haben, vom Arzt Auskunft über den Zustand des anderen zu erhalten, als auch dringende Zahlungen nicht tätigen können. Falls Sie Kinder erwarten oder schon haben, gilt es zu beachten, dass hier das Sorgerecht allein der Mutter zusteht, die dann alleinig berechtigt ist, das Kind zu vertreten und in seinen Angelegenheiten zu entscheiden. Im juristischen Sinne darf sich erst nach einer Vaterschaftserklärung dieser auch „Vater“ nennen, andererseits steht ein unehelich geborenes Kind von Gesetz wegen ohne männlichen Elternteil da. Ebenso stehen Verheiratete in Sachen Einkommensteuer und Witwenrente besser da, als auch in Angelegenheiten des Miet- als auch Erbrechtes. Ist kein Testament vorhanden, erbt der Ehepartner von Gesetzes wegen. LebensgefährtInnen erben ohne letzten Willen überhaupt nicht.