Halbgötter in weiss?

 

Behandlung, Therapie, Diagnose – Halbgötter in Weiß?

 

Finden Sie sich in einem Patientenalbtraum wieder, wo Ihnen ein falscher Körperteil behandelt, ein Kunstfehler im Bauchraum begangen wurde, falsche Diagnose gestellt wurde oder gegen die Aufklärungspflicht verstoßen? Viel Glück bei der Einforderung Ihres Rechtes, das werden Sie nämlich brauchen, um Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu bekommen, müssen Sie nämlich den Behandlungsfehler nachweisen, was nicht ohne hohe Anwaltskosten möglich sein wird, bzw. den Gang zur Schlichtungsstelle der Ärztekammer erfordert und dies in ohnehin schon geschwächtem Zustand. Schadenersatz steht Ihnen für etwaigen Verdienstausfall, Heilbehandlungs-, Personal- und Hilfskosten, Kuren uä. zu. Schmerzensgeld umfasst immaterielle Schäden/Einbußen, wie erlittene Beschwerden, langfristige Krankenhausaufenthalte, entgangene Lebensfreude. Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn der Arzt/die Ärztin die bereits erhobenen Befunde, zB. Röntgenbilder, falsch einschätzt, ein Therapiefehler, wenn der Arzt/die Ärztin mit einer Therapie – oder indem er sie unterlässt – gegen anerkannte oder medizinische Standards verstößt (auch eine Operation an falscher Stelle zählt hierzu, wofür der Arzt Schmerzensgeld zu bezahlen hat, auch wenn diese ohne negative Folgen bleibt.), eine Klinik haftet für die Koordinierung von Behandlungsabläufen, über die Risiken einer Behandlungsmethode muss der Arzt den Patienten aufklären (bei sogenannten Außenseitermethoden ist die Aufklärungspflicht besonders streng).